Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2023 werde das Verfahren zur Gewährung von Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) grundlegend geändert. Die bisher mittelbar (über Einreichstellen) laufenden Verfahren würden durch eine direkte elektronische Kommunikation mit der Abgabenbehörde ersetzt. Im Beitrag wird das neue

