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Nachsicht auf verjährte, bereits entrichtete Abgaben zulässig? (Hayden/Thorbauer/Schachner-Gröhs/Egger, SWK 23-24/2023, S. 966)

Artikelrundschau August 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/590ÖStZ 2023, 601 Heft 21 v. 24.11.2023

Entgegen Aussagen in der Literatur werde der Nachsicht bereits entrichteter Abgaben durch den Ablauf der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) keine zeitliche Grenze gesetzt. Eine Begrenzung der Nachsicht von entrichteten Abgaben mit der Einhebungsverjährung sei gesetzlich nicht (mehr) gedeckt. Der Beitrag zeigt die Irrelevanz der Einhebungsverjährung für eine Nachsicht entrichteter Abgaben nach § 236 Abs 2 BAO auf.

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