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DPMG: BMF veröffentlicht technische Vorgaben und Strukturen zur Übermittlung von Meldungen (Orzechowski, ÖStZ 2023/399, S. 391)

Artikelrundschau August 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/587ÖStZ 2023, 601 Heft 21 v. 24.11.2023

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) verpflichte Plattformbetreiber zur Meldung bestimmter Informationen, die auf den Plattformbetreiber, die Plattform sowie auf der Plattform tätige Anbieter bezogen sind. Die vom Anwendungsbereich erfassten Plattformbetreiber hätten ihre Meldungen für den Meldezeitraum 2023 bis zum 31. 1. 2024 beim Finanzamt Ö abzugeben.

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