Innerstaatlich werde die Erhebung der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen ab 1. 1. 2024 durch einen verpflichtenden KESt-Abzug der inländischen Krypto-Dienstleister gesichert. Um den Finanzverwaltungen der OECD-Staaten Informationen über ausländisches Krypto-Vermögen ihrer Steuerpflichtigen liefern zu können, sei von der OECD das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entworfen worden. Im Beitrag wird untersucht, ob das CARF der OECD der österr Finanzverwaltung alle für die Besteuerung von Kryptowährungen notwendigen Informationen liefert.

