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Die DAC 8 (idF vom 5. 5. 2023) (Redel/Reiter, ÖStZ 2023/421, S. 439)

Artikelrundschau August 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/579ÖStZ 2023, 600 Heft 21 v. 24.11.2023

Im Mai 2023 sei über die DAC 8 im Rat der EU eine allgemeine Ausrichtung beschlossen worden. Bis 31. 12. 2025 sei der Großteil der Richtlinie in Ö in nationales Recht umzusetzen und ab 1. 1. 2026 anwendbar. Der Beitrag gibt einen Umriss über den dem ECOFIN vorgelegten Kompromissvorschlag der DAC 8 mit Fokus auf dem Kernstück der Richtlinie, den neuen Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

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