Mit der verstärkten Etablierung einer Kreislaufwirtschaft gewinnt das Sonderregime der Differenzbesteuerung zusehends an Bedeutung. In der heutigen globalisierten und digitalisierten Welt kommt es dabei vermehrt zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, wovon auch die letzte vom EuGH zur Differenzbesteuerung entschiedene Rs Mensing II (C-180/22 ) aus Juli 2023 eindrucksvoll Zeugnis ablegt. Dieser Beitrag setzt sich mit Fragen auseinander, die speziell in Fallkonstellationen mit einem differenzbesteuernden Unternehmer auftreten.*