In den letzten Jahren häuften sich eine Vielzahl von Fragen insb in Bezug auf das Wesen der umsatzsteuerlichen Organschaft an und noch immer sei nicht mit hinreichender Klarheit geklärt, wer bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft als Steuerschuldner gelte. Nicht zuletzt deshalb werde bereits mit Spannung ein EuGH-Urteil erwartet, welches über zwei Vorlagefragen des deutschen BFH abzusprechen habe. Sollte sich in casu der EuGH den Schlussanträgen der Generalanwältin anschließen, bestehe nicht nur für den dt, sondern auch für den österr Gesetzgeber ein dringender Handlungsbedarf.