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Keine unionsrechtliche Pflicht zur Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer DBA-Freistellungsbetriebsstätten (Schilcher, SWK 32-33/2022, S. 1260)

Artikelrundschau November 2022 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/20ÖStZ 2023, 40 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

Der EuGH habe sich neuerlich der grenzüberschreitenden Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten gewidmet. Nach dem EuGH bestehe keine unionsrechtliche Verpflichtung des Ansässigkeitsstaates zur Berücksichtigung der finalen Verluste einer ausländischen Betriebsstätte, wenn dieser auf seine Befugnis zur Besteuerung der Gewinne und Verluste der ausländischen Betriebsstätte verzichtet habe. Dies gäbe Anlass für eine nähere Analyse des Urteils und einen Ausblick auf dessen Bedeutung für die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung.

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