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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2023/4ÖStZ 2023, 4 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und auf Stand 1. 1. 2023 gebracht.

Erlass des BMF 14. 12. 2022, 2022-0.878.174.

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