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Bescheidberichtigung, Programmierungsfehler, Unkenntnis der Abgabenbehörde

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/536ÖStZ 2023, 543 Heft 19 v. 20.10.2023

BAO: § 293

VwGH 19. 4. 2023, Ra 2021/13/0125

Die Einrichtung des § 293 BAO dient nicht dazu, Irrtümer der Behörde bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen (vgl zB VwGH 1. 3. 2023, Ra 2022/13/0105). Sie trägt ua dem Umstand Rechnung, dass auch bei der Verwendung einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage Fehler unterlaufen können, durch die bewirkt wird, dass der Bescheid anders lautet, als es die Abgabenbehörde beabsichtigt hat. Die Bestimmung erfasst auch solche Mängel, die ihre Wurzel in der Unkenntnis über den Programmablauf haben, der insb durch Eintragungen im Eingabebogen in Gang gesetzt wird (vgl VwGH 24. 11. 2011, 2008/15/0205, VwSlg 8680/F).

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