vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalerlag, klassische Kapitalveranlagung, Einkünftezurechnung

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/534ÖStZ 2023, 542 Heft 19 v. 20.10.2023

EStG 1988: § 2 Abs 1, § 27

VwGH 19. 10. 2022, Ro 2021/15/0013

Entscheidend ist im vorliegenden Fall eines auch nach schlüssiger Beweiswürdigung des BFG nicht ernsthaft gewollten Rentenversicherungsvertrages (der Abschluss des Rentenvertrages erfolgte in einem unüblich hohen Alter von über 60 Jahren mit einer dafür sehr langen Aufschubdauer, wobei die Wahrscheinlichkeit der Renteninanspruchnahme durch die Versicherungsnehmer relativ gering war), dass sich der am 1. 7. 2013 bei einem liechtensteinischen Versicherungsunternehmen abgeschlossene "Versicherungsvertrag gegen Bezahlung einer Einmalprämie mit aufgeschobener, lebenslanger Rentenzahlung oder mit Kapitalwahlrecht anstelle der Rentenzahlung" in wirtschaftlicher Betrachtung als die Vereinbarung von zwei gesonderten Bereichen darstellt. Einerseits einem Auftrag der Anleger (einem Ehepaar) für eine (klassische) Vermögenverwaltung betreffend einen (von einer Depotbank in Singapur übertragenen) Einmalerlag von rd 1 Mio € und andererseits einem im Jahr 2043 schlagend werdenden Rentengeschäft, welches darin besteht, dass ein im Jahr 2043 ggf noch vorhandener Kapitalstand (falls die Anleger nicht widersprechen) dann in das wirtschaftliche Eigentum der Versicherungsgesellschaft übergehen soll und diese dafür auf der Basis des im Jahr 2043 ggf noch vorhandenen Kapitalstandes ("Anlagestock") unter Zugrundelegung bestimmter Parameter den Anlegern eine auf deren Lebenszeit begrenzte Rente zahlt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte