Am 12. 1. 2023 sei vom BMJ ein Ministerialentwurf zur Korruptionsbekämpfung im Nationalrat eingebracht worden. Nach Ende der Begutachtungsfrist liege seit 14. 6. 2023 eine leicht modifizierte Regierungsvorlage vor. Die wesentlichen Neuerungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 (KorrStrÄG 2023) seien die Einführung eines neuen Sondertätertypus, die Strafbarkeit des Mandatskauf, die Vorverlagerung der Strafbarkeit bei Bestechungsdelikten und das Anheben der Strafdrohungen.