Das AbgÄG 2023 sehe eine Fülle von steuerlichen Maßnahmen vor. Eine auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkende Änderung bei der Bewertung von Gebäudeentnahmen in § 6 Z 4 EStG bewirke aber eine beachtliche systematische Änderung, die sich zudem auf die Betriebsaufgabe erstrecke und für Vereinfachung sorge. Der Beitrag beleuchtet diese Änderungen näher.