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BMF aktualisiert Krypto-Info mit DBA-Recht

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiter: Martin/Laura Weiss-TurcanÖStZ 2023/519ÖStZ 2023, 521 Heft 19 v. 20.10.2023

Mit der MiCA11Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr 1093/2010 und (EU) Nr 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937, 3. 5. 2023, angenommen am 16. 5. 2023, https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-54-2022-INIT/de/pdf (zuletzt abgerufen am 12. 10. 2023)., dem OECD CARF22 OECD, International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters (8. 6. 2023), https://www.oecd-ilibrary.org/taxation/international-standards-for-automatic-exchange-of-information-in-tax-matters_896d79d1-en . und der DAC833Draft Council Directive amending Directive 2011/16/EU on administrative cooperation in the field of taxation - Presidency compromise text, 8730/23 (DAC 8). wurden nun zwischenstaatliche regulatorische Rahmenwerke eingeführt und die Beschaffung von Informationen hinsichtlich bei ausländischen Börsen gehaltenen und gehandelten Krypto-Assets umgesetzt. Denn die Besteuerung von Krypto-Assets ist nicht ein rein nationales Themengebiet.44Die Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets im Bereich des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat bisher auch kaum Eingang in die Literatur gefunden. Umfassende Aussagen dazu finden sich erstmalig in Turcan/Reiter, Einkünfte aus Krypto-Assets im internationalen Steuerrecht in Kirchmayr/Miernicki/Weilinger/Wild/Wimmer (Hrsg), Handbuch Besteuerung von Kryptowährungen (2023).

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