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Progressionsabgeltungsgesetz 2024 zur Gewährleistung einer inflationsneutralen Einkommensbesteuerung

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2023/517ÖStZ 2023, 520 Heft 19 v. 20.10.2023

Am 15. September 2023 wurde der Ministerratsvortrag "Entlastungsmaßnahmen im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression" von der Bundesregierung beschlossen (siehe ÖStZ 2023/492). Am 27. September 2023 wurde in der Folge das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024), mit dem das EStG geändert wird, als Regierungsvorlage (RV 2217 BlgNR 27. GP ) eingebracht.

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