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BMF veröffentlicht eine Aktualisierung zum Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiter: Dr. David Orzechowski, BSc. (WU)/Martin Reiter, BA, MAÖStZ 2023/493ÖStZ 2023, 491 Heft 18 v. 25.9.2023

Die DAC 611Richtlinie (EU) 2018/822 /EU des Rates vom 25. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl L 139 vom 6. 6. 2018. wurde in Österreich durch das EU-MPfG22Siehe Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen im Bereich der Besteuerung (EU-Meldepflichtgesetz - EU-MPfG), BGBl I 2019/91. umgesetzt. Das EU-MPfG verpflichtet zur Meldung meldepflichtiger grenzüberschreitender Gestaltungen an die österreichische zuständige Behörde innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und legt zudem die Pflicht zum automatischen Informationsaustausch der eingelangten Meldungen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten mithilfe eines unionsweiten Zentralverzeichnisses fest.33Siehe § 2 EU-MPfG. Das EU-MPfG trat mit 1. 7. 2020 in Kraft.44Siehe § 27 EU-MPfG. Um weitestgehende Rechtssicherheit für Rechtsanwender zu schaffen, veröffentlichte das BMF - nach Rücksprache mit den beteiligten Interessensgrup

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