Die DAC 61 wurde in Österreich durch das EU-MPfG2 umgesetzt. Das EU-MPfG verpflichtet zur Meldung meldepflichtiger grenzüberschreitender Gestaltungen an die österreichische zuständige Behörde innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und legt zudem die Pflicht zum automatischen Informationsaustausch der eingelangten Meldungen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten mithilfe eines unionsweiten Zentralverzeichnisses fest.3 Das EU-MPfG trat mit 1. 7. 2020 in Kraft.4 Um weitestgehende Rechtssicherheit für Rechtsanwender zu schaffen, veröffentlichte das BMF - nach Rücksprache mit den beteiligten Interessensgrup