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ORF-Programmentgelt: Ist die Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt tatsächlich eine Gebühr? Fällt das ORF-Programmentgelt nicht in den Anwendungsbereich der MwStSyst-RL, steht auch kein Vorsteuerabzug zu (Kühbacher, SWK 16/2023, S. 708)

ArtikelrundschauJuni 2023 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/490ÖStZ 2023, 487 Heft 17 v. 11.9.2023

Gehe man von der bisherigen Rsp des EuGH aus, dann sei das Vorliegen eines steuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem ORF und den zur Entrichtung des Programmentgelts verpflichteten Personen nicht gegeben. Betrachte man diesen "Leistungaustausch" unter dem Blickwinkel des Art 378 Abs 1 MwStSyst-RL bzw der Beitrittsakte Ös, ergebe sich ein interessantes Ergebnis: Der bislang als Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt erhobene Betrag stelle nach Auffassung des Generalanwalts eigentlich eine zusätzliche "Gebühr" dar, deren Bezeichnung als "Mehrwertsteuer" ihm zufolge "ungeschickt" gewählt sei.

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