In der taxlex 3/2023 seien die Urteile des EuGH in den Rs C-141/20 und C-269/20 besprochen worden. Der XI. Senat des BFH habe in der Folge mit Urteil vom 18. 1. 2023, XI R 29/22, zur Steuerschuldnerschaft und zur finanziellen Eingliederung bei Organschaften entschieden. Der V. Senat des BFH habe mit Beschluss v 26. 1. 2023, V R 20/22, ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, in dem es um die Frage der Steuerbarkeit von Innenumsätzen gehe.