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Die digitale mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht gemäß § 48j BAO (Schreier, AVR 3/2023, S. 117)

ArtikelrundschauJuni 2023 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/484ÖStZ 2023, 486 Heft 17 v. 11.9.2023

§ 48j BAO sehe seit 1. 7. 2022 die Möglichkeit vor, mündliche Verhandlungen vor dem BFG digital durchzuführen. Der Beitrag behandelt die dafür geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und beleuchtet die Ermessensbestimmung vor dem Hintergrund der Verfahrensgrundsätze und Verfahrensgrundrechte.

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