Die erstmalige und befristete Einführung des Verlustrücktrags nach dt Vorbild in das österr Einkommensteuergesetz habe zur Folge, dass Verluste aus dem Wirtschaftsjahr 2020 in vorhergehenden Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden können. Die Abänderung der bereits erlassenen Bescheide erfolge ex lege als rückwirkendes Ereignis iSv § 295a BAO. Im Beitrag
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