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Finanzstrafrechtliche Implikationen beim Verlustrücktrag (Brandl/Kneidinger, taxlex 2023/43, S. 202)

ArtikelrundschauJuni 2023 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/477ÖStZ 2023, 485 Heft 17 v. 11.9.2023

Die erstmalige und befristete Einführung des Verlustrücktrags nach dt Vorbild in das österr Einkommensteuergesetz habe zur Folge, dass Verluste aus dem Wirtschaftsjahr 2020 in vorhergehenden Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden können. Die Abänderung der bereits erlassenen Bescheide erfolge ex lege als rückwirkendes Ereignis iSv § 295a BAO. Im Beitrag

Seite 485


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