Die Arbeitskräfteüberlassung werde in den österr Verrechnungspreisrichtlinien mehrfach angesprochen. Damit werde dem Rechtsanwender eine wertvolle Hilfestellung bei der Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes an die Hand gegeben. Im Beitrag werden diese Regelungen in einem Gesamtkontext gewürdigt.