Auch 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des PSG würden Änderungen von Stiftungserklärungen aus ganz unterschiedlichen Aspekten immer noch Probleme bereiten. Wie jüngste Entscheidungen des OGH zeigten, seien Stiftungserklärungen und deren Änderungen aus unterschiedlichsten Gründen fehlerhaft und entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der Beitrag betrachtet die Konsequenzen, die sich an fehlerhafte (Änderungen von) Stiftungserklärungen schließen.