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Kodifizierung von "Einlagen" in Personengesellschaften und verunglückten Zusammenschlüssen durch das AbgÄG 2023

Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023)Franziska Leo, MSc (WU)ÖStZ 2023/403ÖStZ 2023, 400 Heft 15 und 16 v. 22.8.2023

Durch das AbgÄG 2023 werden erstmalig die Rechtsfolgen der Übertragung von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften in § 32 Abs 3 EStG normiert. Die Bestimmung gilt auch für verunglückte Zusammenschlüsse. Der Beitrag analysiert die Neuregelung.

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