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DPMG: BMF veröffentlicht technische Vorgaben und Strukturen zur Übermittlung von Meldungen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiter: Dr. David Orzechowski, BSc. (WU)/Martin Reiter, BA, MAÖStZ 2023/399ÖStZ 2023, 391 Heft 15 und 16 v. 22.8.2023

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)11Siehe Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung (Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz - DPMG), BGBl I 2022/108. verpflichtet Plattformbetreiber zur Meldung bestimmter Informationen, die auf den Plattformbetreiber, die Plattform sowie auf der Plattform tätige Anbieter bezogen sind.22Siehe dazu ausführlich: Aumayr/Orzechowski, Das Digitale Plattformen- Meldepflichtgesetz (DPMG), SWK 2022, 897; Orzechowski/Reiter, Die Umsetzung der DAC 7 in nationales Recht, ÖStZ 2022, 431; Orzechowski/Redel, Die sechste Änderung der Amtshilferichtlinie: DAC 7, ÖStZ 2022, 426. Die vom Anwendungsbereich erfassten Plattformbetreiber haben ihre Meldungen für den Meldezeitraum 2023 bis zum 31. 1. 2024 beim Finanzamt Österreich abzugeben.

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