Der VwGH habe nach seinem viel beachteten Erkenntnis vom 11. 8. 2018, Ra 2017/16/0005, jüngst in mehreren Entscheidungen erneut grundlegende Aussagen betreffend die grunderwerbsteuerrechtliche (Mindest-)Bemessungsgrundlage bei der Einräumung von Baurechten getroffen. Der Autor nimmt diese Rsp zum Anlass, die Bedeutung des gemeinen Werts von Baurechten aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht zu beleuchten und auf nach wie vor ungeklärte Fragestellungen einzugehen.