Insolvenzen stünden verstärkt auf der Tagesordnung, Unternehmer seien mehr denn je gefordert, die Einbringlichkeit ihrer Forderungen laufend zu überprüfen. In diesem Zusammenhang würden sich auch steuerliche Zweifelsfragen ergeben. Eine betreffe die Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit: Werde die Einbringlichkeit unsicher, stelle sich umsatzsteuerlich für Sollversteuerer die spannende Frage, zu welchem Zeitpunkt die für die erbrachten Leistungen bereits abgeführte Umsatzsteuer gem § 16 Abs 3 Z 1 UStG zu berichtigen sei, also vom Finanzamt zurückgeholt werden könne.