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Die Ministerialentwürfe von AbgÄG 2023 und CESOP-Umsetzungsgesetz mit Blick auf das Finanzstrafrecht: Anhebung der Grenzen für die Gerichtszuständigkeit - Anpassung der Verjährungsfristen für besonders schwerwiegende Finanzvergehen - neue Finanzordnungswidrigkeit bei Verletzung des § 18a UStG (Köck, SWK 15/2023, S. 650 = ZWF 3/2023, S. 140)

Artikelrundschau Mai 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/389ÖStZ 2023, 387 Heft 14 v. 19.7.2023

Der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) enthalte für das Finanzstrafrecht durchaus interessante Neuerungen, etwa die Anhebung der Grenzen für die Gerichtszuständigkeit oder die Anpassung der Verjährungsfristen für besonders schwerwiegende Finanzvergehen an die Verjährungsfristen vergleichbarer Straftaten aus dem Kernstrafrecht. Der Ministerialentwurf zum Bundesgesetz über die Meldung von Zahlungsdaten durch Zahlungsdienstleister 2023 (CESOP-Umsetzungsgesetz 2023) beinhalte eine neue Finanzordnungswidrigkeit.

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