Der geschilderte Sachverhalt handle von der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer neu renovierten Wohnung vonseiten einer Privatstiftung an ihre Begünstigte. Diese oder ähnliche Konstellationen würden wiederholt im Rahmen von Außenprüfungen iSd § 147 BAO aufgegriffen und seien aktuell vermehrt Diskussionspunkt im Prüfungsverfahren. Im Artikel wird die Immobilie als Prekarium zum Gebrauch für Wohnzwecke überlassen.