In einer unlängst veröffentlichten EAS-Auskunft habe sich das BMF damit befasst, ob der Verkauf von österr Immobilienvermögen einer österr Gesellschaft zu einer Wegzugsbesteuerung bei einem in D ansässigen Steuerpflichtigen führen könne und, falls ja, zu welchem Zeitpunkt. Die gegenständliche EAS-Auskunft stehe im Widerspruch zum betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen mit D und dem dazugehörigen Protokoll; außerdem widerspreche sie einer EAS-Auskunft von vor beinahe zehn Jahren, die sich mit ähnlichen Fragen auseinandergesetzt habe.