In EAS 3442 vertrete das BMF die Ansicht, dass der Wegfall der Eigenschaft einer österr GmbH als Immobiliengesellschaft iSd DBA-D Umstände begründe, die das Besteuerungsrecht von Ö einschränken würden, und nehme in der Folge eine Entstrickungsbesteuerung in Händen des in D ansässigen Gesellschafters an. Der Beitrag unterzieht die in der EAS geäußerte Ansicht einer kritischen Analyse und zeigt, dass das einschlägige Normengefüge, bestehend aus den Verteilungsnormen des DBA und der nationalen Entstrickungsbesteuerung, die Annahme eines konkreten Besteuerungsanspruchs Ös in diesem Fall nicht zu unterstützen vermag.