Erfasse eine Pflichtversicherung in Ö (SVS, ASVG etc) in D erzielte Einkünfte, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D in Ö steuerfrei zu stellen seien, stelle sich die Frage, ob und inwieweit die österr Pflichtversicherungsbeiträge in Ö als Betriebsausgaben oder in D als Sonderausgaben abzuziehen seien. Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen im Einklang mit dem österr und dt EStG und dem Doppelbesteuerungsabkommen Ö mit D (DBA-A/D) und dem Unionsrecht würden entwickelt.