Der OGH habe sich jüngst mit der Frage befasst, ob das Vorliegen einer Amtshaftung für fehlerhafte Bankenaufsicht nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung oder zum Zeitpunkt des Schadenseintritts zu beurteilen sei. Die Entscheidung weiche von der hM zur intertemporalen Anknüpfung der Verschuldungshaftung ab und gebe Anlass zu einer differenzierten Betrachtung der Thematik.