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Abbaurechte, Erweiterung, Aktivierungspflichten, Abschreibung

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/369ÖStZ 2023, 349 Heft 13 v. 30.6.2023

EStG 1988: § 6 Z 1, § 8 Abs 5

VwGH 22. 2. 2023, Ro 2021/15/0006

Durch die Absetzung für Substanzverringerung (AfS) nach § 8 Abs 5 EStG 1988 werden die Anschaffungskosten von in der Natur vorkommenden Bodenschätzen nach Maßgabe der tatsächlichen Substanzverminderung abgeschrieben (vgl VwGH 19. 12. 2013, 2012/15/0024, VwSlg 8877/F). Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Kosten der für die Nutzung eines Gegenstandes erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

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