EStG 1988: § 6 Z 1, § 8 Abs 5
VwGH 22. 2. 2023, Ro 2021/15/0006
Durch die Absetzung für Substanzverringerung (AfS) nach § 8 Abs 5 EStG 1988 werden die Anschaffungskosten von in der Natur vorkommenden Bodenschätzen nach Maßgabe der tatsächlichen Substanzverminderung abgeschrieben (vgl VwGH 19. 12. 2013, 2012/15/0024, VwSlg 8877/F). Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Kosten der für die Nutzung eines Gegenstandes erforderlichen behördlichen Genehmigungen.