Kürzlich sei der umfangreiche EStR-Wartungserlass 2023 veröffentlicht worden. Dieser enthalte auch für die Unternehmensbesteuerung relevante Neuerungen, die weitgehend auf die Verarbeitung der legistischen Neuerungen durch das ÖkoStRefG 2022 zurückzuführen seien. Dazu würden insb der neue Investitionsfreibetrag und die Besteuerung von Kryptowährungen zählen. Der Beitrag geht näher auf diese sowie weitere - aus dem Blickwinkel der Unternehmensbesteuerung wesentliche - Neuerungen ein.