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Übergabe von Produkt-Samples an Influencer - eine umsatzsteuerrechtliche Betrachtung (Borns, taxlex 2023/25, S. 120)

Artikelrundschau April 2023 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/344ÖStZ 2023, 325 Heft 12 v. 14.6.2023

Anhand dreier verschiedener in der Praxis vorkommender Varianten würden Übergaben von Produkt-Samples an Influencer umsatzsteuerrechtlich eingeordnet. Dabei werde das Hauptaugenmerk auf die Frage gelegt, ob der Überlassung eines Produkt-Samples eine Leistung gegenüberstehe. Bei Vorliegen eines Leistungsaustauschs werde zudem auf die Bestimmung der Bemessungsgrundlage eingegangen. Sollte keine entgeltliche Leistung anzunehmen sein, sei fraglich, ob die Überlassung eines Produkt-Samples eine fiktive Lieferung iSd § 3 Abs 2 UStG sein könne.

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