Seit 1. 1. 2022 seien Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen von allen Unternehmern und auch innerhalb von Unternehmerketten nach österr Recht den Sondervorschriften des § 23 UStG (Margenbesteuerung) zu unterziehen. Der Beitrag befasst sich mit den praktischen Auswirkungen der Neuregelung insb am Beispiel der immer öfter angebotenen touristischen Inklusiv-Reiseleistungsbündel innerhalb Ö, wie zB einer Sommer-Card.