Im Zuge der COVID-19-Pandemie habe der österr Gesetzgeber eine Reihe unterschiedlichster Hilfen beschlossen, ua um die negativen (finanziellen) Auswirkungen abzumildern, Arbeitsplätze in Unternehmen zu erhalten und Unternehmen kurzfristig liquide zu halten. Die staatlichen COVID-19-Förderungen seien in Ö, aber auch international, sehr unterschiedlich geregelt worden und würden daher - basierend auf dem jeweiligen Fall - eine gesonderte Evaluierung benötigen. Derzeit würden die im Rahmen der COVID-19-Zeit gewährten staatlichen Hilfen (zB Fixkostenzuschuss) vermehrt zu Diskussionen im Rahmen von Betriebsprüfungen führen. Eine ähnliche Situation werde mutmaßlich künftig auch bei Hilfszahlungen iZm Energiekosten entstehen. Der Beitrag beleuchtet mögliche Ansätze, welche für die steuerrechtliche Beurteilung aus Verrechnungspreissicht herangezogen werden können, und gibt erste Diskussions- bzw Lösungsansätze.