vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG zur rückwirkenden Anwendung des § 241a BAO und der Verjährung von Rückforderungsansprüchen (Gleiss/Hubmann, AVR 2/2023, S. 78)

Artikelrundschau April 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/334ÖStZ 2023, 324 Heft 12 v. 14.6.2023

Das BFG hätte vor Kurzem erstmals über eine Beschwerde gegen einen Bescheid nach § 241a BAO zu entscheiden gehabt. Nach dieser Bestimmung seien Rückzahlungen oder Erstattungen, die "ohne Rechtsgrund" erfolgt sind, zurückzuzahlen. Das BFG habe der Beschwerde stattgegeben und dies damit begründet, dass im konkreten Fall bereits Verjährung eingetreten sei. Zudem wäre laut BFG selbst bei noch nicht eingetretener Verjährung § 241a BAO nicht anzuwenden, weil die Bestimmung generell nicht rückwirkend anzuwenden sei und auch der Vertrauensschutz des Empfängers der Erstattung gegen eine rückwirkende Anwendung von § 241a BAO spräche. Ordentliche Amtsrevision sei erhoben worden. Das Autorenteam würdigt im Beitrag die wesentlichen Aussagen des BFG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!