vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ist das Postlaufprivileg des § 108 Abs 4 BAO auch bei einer Beförderung durch einen Paketdienst anwendbar? (Gleiss, AVR 2/2023, S. 71)

Artikelrundschau April 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/333ÖStZ 2023, 324 Heft 12 v. 14.6.2023

Nach § 108 Abs 4 BAO sei der "Postlauf", also die Zeit, die zwischen der Übergabe eines Schriftstücks an den Beförderer und dem Eintreffen bei der zuständigen Stelle vergeht, in den Fristenlauf nicht einzuberechnen. Vergleichbare Bestimmungen fänden sich auch in anderen Verfahrensordnungen. Das BFG habe sich unlängst mit der Frage beschäftigt, ob das Postlaufprivileg auch anwendbar sei, wenn die Beförderung durch einen Paketdienst erfolgt (BFG 7. 11. 2022, RV/7200062/2021). Der Beitrag analysiert die Entscheidung des BFG und nimmt einen eigenen Lösungsversuch vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!