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Berichtigungen erlassener Entscheidungen (Bescheide, Erkenntnisse) nach § 293 BAO - die Abgrenzung von Erklärungsfehlern gegenüber Fehlern in der Willensbildung (Beiser, ÖStZ 2023/203, S. 193)

Artikelrundschau April 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/329ÖStZ 2023, 323 Heft 12 v. 14.6.2023

Berichtigungen nach § 293 BAO würden ein offensichtliches Abweichen des formell in einer Entscheidung Erklärten vom tatsächlich erkennbaren Willen der entscheidenden Behörde (Finanzamt, BFG) voraussetzen. Fehler in der Willensbildung eines Entscheidungsträgers seien dagegen nicht nach § 293 BAO zu korrigieren, sondern im Rechtszug (Beschwerde, Revision, Antrag nach § 299 BAO) zu bekämpfen.

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