Schon im Zuge der Gesetzgebungsverfahren zu den "Energiekrisenbeitrag-Gesetzen" (Bundesgesetze über den Energiekrisenbeitrag-Strom [EKBSG] und den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger [EKBFG]) sei künftiger Bedarf nach weiteren Detailregelungen absehbar gewesen. Die Energiekrisenbeitrag-Gesetze träfen für solche Fälle durch Verordnungsermächtigungen an den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Vorsorge. Bislang seien zwei solche Verordnungen ausgearbeitet - die EKBS-UmsetzungsV und die EKB-InvestitionsV - und Mitte März 2023 in Begutachtung versandt worden. Der Beitrag ist diesen beiden Begutachtungsentwürfen gewidmet.