Wo mit Immobilien gewirtschaftet wird, kommt es des Öfteren zu Streitigkeiten mit verschiedenen Geschäftspartner:innen (Mieter:innen, Pächter:innen, Bauunternehmen, Hausverwaltungen etc). Werden diese Auseinandersetzungen gerichtlich geführt, fallen Prozesskosten (Gerichts-, Beratungs- und Vertretungskosten) an, weshalb sich regelmäßig die Frage stellt, ob und wie diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Der folgende Beitrag erläutert anhand von Fallbeispielen die Abzugsfähigkeit von Prozess- und Rechtsberatungskosten.