Mit der Öko-IFB-VO, BGBl II 2023/155 vom 24. 5. 2023, werden die Investitionen, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind und daher einem erhöhten Investitionsfreibetrag (siehe auch den Fachbeitrag von Auer/Winkelbauer in diesem Heft) zugänglich sind, festgelegt: