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SEG-Zulagen, keine Steuerbefreiung während des Urlaubs

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/310ÖStZ 2023, 291 Heft 11 v. 1.6.2023

EStG 1988: § 68

VwGH 20. 10. 2022, Ra 2021/13/0121

Aus der Rechtsprechung des VwGH zur Steuerbefreiung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) nach § 68 Abs 1 iVm Abs 5 EStG 1988 ergibt sich, dass der Arbeitnehmer während der gesamten Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut sein muss, die eine erhebliche Verschmutzung zwangsläufig bewirken (vgl VwGH 22. 11. 2018, Ra 2017/15/0025), eine außerordentliche Erschwernis darstellen (vgl VwGH 22. 4. 1998, 97/13/0163) oder zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen.

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