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ImmoESt, Herstellerbefreiung, erwiesene Vermietungsabsicht schadet

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/308ÖStZ 2023, 290 Heft 11 v. 1.6.2023

EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 2

VwGH 19. 10. 2022, Ro 2020/15/0017

Nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 (idF 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22) sind Einkünfte aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben, von der ImmoESt befreit (sog Herstellerbefreiung).

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