Fremdunübliche Vermögenszuwendungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, würden einen häufigen Streitpunkt vor Gerichten darstellen. Der Beitrag erläutert einen Fall, in dem sich der VwGH mit der besonderen Konstellation einer verdeckten Ausschüttung einer österr Enkelgesellschaft an ihre in den USA ansässige Großmuttergesellschaft beschäftigte. Dabei habe er zu beurteilen gehabt, ob es möglich sei, die verdeckte Ausschüttung auf Ebene der zwischengeschalteten Muttergesellschaft nachträglich in eine Einlagenrückzahlung umzudeuten.