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"Vergleichbare außergerichtliche Sanierung" iSv § 36 EStG und § 23a KStG (T. Hayden/Egger/Lobinger, RdW 2023/160, S. 219)

Artikelrundschau März 2023 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/299ÖStZ 2023, 288 Heft 11 v. 1.6.2023

Durch BGBl I 2021/227 sei die Steuerbegünstigung nach § 36 EStG und § 23a KStG auf "vergleichbare außergerichtliche Sanierungen" erweitert worden, ohne diese genau zu definieren. Der erweiterte Anwendungsbereich der Begünstigung sei erstmals bei Veranlagungen für das Kalenderjahr 2021 wirksam und könnte daher für außergerichtliche Sanierungen im Rahmen der gegenwärtigen Sanierungswelle an Bedeutung gewinnen.

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