Nachdem bereits im ersten Teil dieser Beitragsreihe wesentliche Änderungen, Neuerungen und Ergänzungen, welche iRd EStR-WE 2023 Einzug in die EStR 2000 fanden, dargestellt und einer kritischen Betrachtung unterzogen wurden, folgt nun im zweiten Teil dessen Fortsetzung. Fokus dieses Beitrages sind nun die umfangreichen Überarbeitungen der Aussagen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, insb zu den Einkünften aus Kryptowährungen iSd § 27 Abs 4a EStG 1988, wie auch Neuerungen und Änderungen bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen sowie der Verlustverrechnung bei doppelstöckigen Personengesellschaften.